Allgemeine Geschäftsbedingungen

der BYWASS GmbH (Lieferant) für den Vertrieb von Medizinprodukten

1. Vertragsrechte

Die vertraglichen Rechte zwischen den Parteien ergeben sich allein aus den schriftlichen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und hilfsweise den gesetzlichen Bestimmungen des UGB und des ABGB unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts. Nebenabreden, Vertragsänderungen, Garantien und Zusicherungen, insbesondere zugesicherte Eigenschaften bedürfen immer der Schriftform. Auf das Formerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung verzichtet werden.

2. Gewährleistung

Die Haftung von BYWASS beschränkt sich auf kostenlose Ersatzlieferung oder Nachbesserung, soweit nicht Eigenschaften ausdrücklich zugesichert wurden. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, so kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrags oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Die Gewährleistung von BYWASS setzt unverzügliche Untersuchung und schriftliche Rüge voraus, bei nicht offensichtlichen Mängeln hat die Rüge spätestens innerhalb von 10 Tagen zu erfolgen.

3. Lieferung

a)  Bestellungen ab einem Wert von netto € 200 werden frei Haus ohne Berechnung von Transportkosten geliefert. Bei Lieferungen unter diesem Wert wird eine Transportkostenpauschale von € 15 verrechnet.

b)  Im Falle von Lieferhindernissen durch Streik, Materialknappheit oder Nichtlieferung von Zulieferanten oder sonstigen Fällen höherer Gewalt ist BYWASS berechtigt, sich von seiner Leistungspflicht durch Erklärung gegenüber dem Kunden zu lösen.

c)  Lieferverzug tritt nur ein, wenn nach dem spätesten Zeitpunkt, zu dem Lieferung erfolgen sollte, schriftlich gemahnt worden ist und nach der Mahnung eine Nachlieferungsfrist von der Dauer der Lieferungsfrist, längstens jedoch von 3 Wochen, verstrichen ist. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.

d)  Die Lieferung gilt als in dem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die Ware BYWASS verlässt.

4. Schadenersatz

Die Haftung von BYWASS beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Eigenschaften zugesichert wurden, und umfasst nur unmittelbare Schäden, es sei denn, die Zusicherung von Eigenschaften sollte den Kunden gerade gegen die eingetretenen Folgeschäden absichern. Die gesetzliche Haftung von BYWASS nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; unberührt bleibt ferner die Haftung, wenn eine Vertragsverletzung voraussehbar solche Nachteile zur Folge hat, dass dem Kunden im wesentlichen gerade das entgeht, was er nach dem Vertrag erwarten durfte.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Waren werden unter verlängertem Eigentumsvorbehalt derart geliefert, dass die von BYWASS gelieferten Waren Eigentum von BYWASS bleiben.

6. Zahlungsbedingungen

a) Alle Rechnungsbeträge sind fällig 30 Tage netto nach Rechnungsdatum.

b) Bei Zahlungsverzug ist BYWASS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern.

7. Preise

Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise gelten ab Unternehmenssitz Hallein ausschließlich Verpackung.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Hallein. Gerichtsstand ist das Handelsgericht Salzburg (Stadt).

 

Juli 2011

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