BY WASS GmbH (Lieferant)
1. Vertragsrechte
Die vertraglichen Rechte zwischen den Parteien ergeben sich allein aus
den schriftlichen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und
hilfsweise den gesetzlichen Bestimmungen des ABGB und AHGB unter Ausschluß
des einheitlichen UN-Kaufrechts. Nebenabreden, Vertragsänderungen,
Garantien und Zusicherungen, insbesondere zugesicherte Eigenschaften bedürfen
immer der Schriftform. Auf das Formerfordernis kann nur durch schriftliche
Erklärung verzichtet werden.
2. Gewährleistung
Die Haftung von BY WASS beschränkt sich auf kostenlose Ersatzlieferung
oder Nachbesserung, soweit nicht Eigen-schaften ausdrücklich zugesichert
wurden. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, so kann der Kunde Rückgängig-machung
des Vertrags oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Die Gewährleistung
von BY WASS setzt unverzügliche Untersuchung und schriftliche Rüge
voraus, spätestens innerhalb von 10 Tagen bei nicht offensichtlichen
Mängeln.
3. Lieferung
a) Im Falle von Lieferhindernissen durch Streik, Materialknappheit oder
Nichtlieferung von Zulieferanten oder sonstigen Fällen höherer
Gewalt ist Gore berechtigt, sich von seiner Leistungspflicht durch Erklärung
gegenüber dem Kunden zu lösen.
b) Lieferverzug tritt nur ein, wenn nach dem spätesten Zeitpunkt,
zu dem Lieferung erfolgen sollte, schriftlich gemahnt worden ist und nach
der Mahnung eine Nachlieferungsfrist von der Dauer der Lieferungsfrist,
längstens jedoch von 3 Wochen, verstrichen ist; bei Sonderanfertigungen
gilt darüber hinaus eine angemessene Nachfrist. Fixgeschäfte
werden nicht getätigt.
c) Die Lieferung gilt als in dem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die Ware das
Werk verläßt.
4. Schadenersatz
Die Haftung von BY WASS beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Eigenschaften zugesichert
wurden, und umfaßt nur unmittelbare Schäden, es sei denn, die
Zusicherung von Eigenschaften sollte den Besteller gerade gegen die eingetretenen
Folgeschäden absichern. Die gesetzliche Haftung von BY WASS nach
dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; unberührt bleibt
ferner die Haftung, wenn eine Vertragsverletzung voraussehbar solche Nachteile
zur Folge hat, daß dem Kunden im wesentlichen gerade das entgeht,
was er nach dem Vertrag erwarten durfte.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Waren werden unter verlängertem Eigentumsvorbehalt derart geliefert,
daß die von BY WASS gelieferten Waren Eigentum der Firma BY WASS
bleiben, BY WASS wertanteilsmäßiges Miteigentum an der für
Firma BY WASS verarbeiteten Ware in Höhe des Rohwarenwerts erwirbt
und die künftigen Kundenforderungen aus dem im gewöhnlichen
Geschäftsgang widerruflich gestatteten Weiterverkauf im Voraus an
BY WASS abgetreten werden bis zur Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung
resultierenden Verbindlichkeiten gegenüber der Firma BY WASS. Soweit
der Wert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sowie der abgetretenen
Kundenforderungen die offenen Verbindlichkeiten um mehr als 20 % übersteigt,
kann der Kunde Freigabe verlangen.
6. Zahlungsbedingungen
a) Alle Rechnungsbeträge sind fällig 30 Tage netto nach Rechnungsdatum
b) Bei Zahlungsverzug ist BY WASS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 4 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank zu fordern.
7. Preise
Preise gelten ab Werk Hallein ausschließlich Verpackung.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Hallein.
Gerichtsstand ist Hallein.
v 1.0
Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
GORE®, GORE-TEX®, DualMesh® , DualMesh® Plus, MycroMesh®,
MycroMesh® Plus, PRECLUDE® und Bildzeichen sind eingetragene Marken
von W.L.Gore & Associates.
ACUSEAL™, VIABIL™, EXCLUDER™, HEMOBAHN™, VIATORR™,
PROPATEN™ und INTERING™ sind Marken von W.L. Gore & Associates
Alle anderen Marken sind Eigentum des jeweiligen Inhabers.
Mit GORE Implantaten darf nur nicht-resorbierbares, monofiles Nahtmaterial, wie z.B. GORE-TEX® Nahtmaterial, mit der für die Rekonstruktion erforderlichen Nahtmaterialstärke verwendet werden.
Vor Implantation beachten Sie bitte die ausführliche Gebrauchsanweisung.

