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Allgemeine Geschäftsbedingungen (BY WASS GmbH) PDF Drucken

BY WASS GmbH (Lieferant)

1. Vertragsrechte

Die vertraglichen Rechte zwischen den Parteien ergeben sich allein aus den schriftlichen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und hilfsweise den gesetzlichen Bestimmungen des ABGB und AHGB unter Ausschluß des einheitlichen UN-Kaufrechts. Nebenabreden, Vertragsänderungen, Garantien und Zusicherungen, insbesondere zugesicherte Eigenschaften bedürfen immer der Schriftform. Auf das Formerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung verzichtet werden.

2. Gewährleistung

Die Haftung von BY WASS beschränkt sich auf kostenlose Ersatzlieferung oder Nachbesserung, soweit nicht Eigenschaften ausdrücklich zugesichert wurden. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, so kann der Kunde Rückgängig-machung des Vertrags oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Die Gewährleistung von BY WASS setzt unverzügliche Untersuchung und schriftliche Rüge voraus, spätestens innerhalb von 10 Tagen bei nicht offensichtlichen Mängeln.

3. Lieferung

a) Im Falle von Lieferhindernissen durch Streik, Materialknappheit oder Nichtlieferung von Zulieferanten oder sonstigen Fällen höherer Gewalt ist Gore berechtigt, sich von seiner Leistungspflicht durch Erklärung gegenüber dem Kunden zu lösen.
b) Lieferverzug tritt nur ein, wenn nach dem spätesten Zeitpunkt, zu dem Lieferung erfolgen sollte, schriftlich gemahnt worden ist und nach der Mahnung eine Nachlieferungsfrist von der Dauer der Lieferungsfrist, längstens jedoch von 3 Wochen, verstrichen ist; bei Sonderanfertigungen gilt darüber hinaus eine angemessene Nachfrist. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.
c) Die Lieferung gilt als in dem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die Ware das Werk verläßt.

4. Schadenersatz

Die Haftung von BY WASS beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Eigenschaften zugesichert wurden, und umfaßt nur unmittelbare Schäden, es sei denn, die Zusicherung von Eigenschaften sollte den Besteller gerade gegen die eingetretenen Folgeschäden absichern. Die gesetzliche Haftung von BY WASS nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; unberührt bleibt ferner die Haftung, wenn eine Vertragsverletzung voraussehbar solche Nachteile zur Folge hat, daß dem Kunden im wesentlichen gerade das entgeht, was er nach dem Vertrag erwarten durfte.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Waren werden unter verlängertem Eigentumsvorbehalt derart geliefert, daß die von BY WASS gelieferten Waren Eigentum der Firma BY WASS bleiben, BY WASS wertanteilsmäßiges Miteigentum an der für Firma BY WASS verarbeiteten Ware in Höhe des Rohwarenwerts erwirbt und die künftigen Kundenforderungen aus dem im gewöhnlichen Geschäftsgang widerruflich gestatteten Weiterverkauf im Voraus an BY WASS abgetreten werden bis zur Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung resultierenden Verbindlichkeiten gegenüber der Firma BY WASS. Soweit der Wert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sowie der abgetretenen Kundenforderungen die offenen Verbindlichkeiten um mehr als 20 % übersteigt, kann der Kunde Freigabe verlangen.

6. Zahlungsbedingungen

a) Alle Rechnungsbeträge sind fällig 30 Tage netto nach Rechnungsdatum
b) Bei Zahlungsverzug ist BY WASS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern.

7. Preise

Preise gelten ab Werk Hallein ausschließlich Verpackung.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Hallein.
Gerichtsstand ist Hallein.

v 1.0

Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  • GORE-TEX®, GORE VIABAHN®, GORE EXCLUDER®, GORE TAG™,GORE Conformable TAG™, GORE VIATORR®, GORE VIABIL®, GORE Bio-A®, GORE PRECLUDE®, DUALMESH®, GORE SEAMGUARD®, sind eingetragene Markenzeichen von W. L. Gore & Associates, Inc.
  • GORE ACUSEAL™, GORE INTERING®, GORE PROPATEN™, SIM-PULL™, sind eingetragene Markenzeichen  von W. L. Gore & Associates, Inc.
  • Carmeda® und CBAS® sind eingetragene Markenzeichen von Carmeda AB, ein Unternehmen von W. L. Gore & Associates, Inc.
  • Tru-Incise® ist ein eingetragenes Markenzeichen von UreSil® L. P. 5418 W Touhy Ave, Skokie, IL, 60077 - USA
  • Edwards Lifesciences, Edwards, Fortis™ und das stilisierte E-Logo sind eingetragene Warenzeichen von Edwards Lifesciences Corporation. Fogarty® ist ein eingetragenes Warenzeichen von Edwards Lifesciences Corporation und im U.S. Patent and Trademark Office eingetragen.
  • VascoCath® ist ein eingetragenes Markenzeichen der Firma PolyDiagnost GmbH, 85276 Pfaffenhofen, Deutschland

Mit GORE Gefäßimplantaten darf nur nicht-resorbierbares, monofiles Nahtmaterial, wie z.B. GORE-TEX® Nahtmaterial, mit der für die Rekonstruktion erforderlichen Nahtmaterialstärke verwendet werden.

Vor Implantation beachten Sie bitte die ausführliche Gebrauchsanweisung.